Willkommen beim EBA Limited Gründerservice



NIEDERLASSUNGSFREIHEIT
DIE ENGLISCHE LIMITED Jeder Europäer kann im Vereinten Königreich eine Limited gründen, selbst wenn er das nur mit dem Ziel macht, damit das österreichische (oder ein anderes europäisches) unternehmerfeindliche Gesellschaftsrecht zu umgehen. Die Gründung Ihrer Limited dauert weniger als 2 Wochen (ein 36-Stunden-Service ist auch möglich).

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 05.11.2002 (C 208/00) mit dem sog. "Überseering-Urteil" entschieden, dass beispielsweise englische Limited Companies (Ltd.) in der gesamten EU voll rechtsfähig sind, auch wenn imHerkunftsland keine Geschäfte getätigt werden.

Der Leitsatz:
Es verstößt gegen die Artikel 43 und 48 EG, wenn einer Gesellschaft, die nach dem Recht des Mitgliedstaates, in dessen Hoheitsgebiet sie ihren satzungsmäßigen Sitz hat, gegründet worden ist und von der nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates angenommen wird, dass sie ihren tatsächlichen Verwaltungssitz dorthin verlegt hat, in diesem Mitgliedstaat die Rechtsfähigkeit und damit die Parteifähigkeit vor seinen nationalen Gerichten für das Geltendmachen von Ansprüchen aus einem Vertrag mit einer in diesem Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft abgesprochen wird.

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