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| DIE ENGLISCHE LIMITED | Jeder Europäer kann im Vereinten Königreich eine Limited gründen, selbst wenn er das nur mit dem Ziel macht, damit das österreichische (oder ein anderes europäisches) unternehmerfeindliche Gesellschaftsrecht zu umgehen. Die Gründung Ihrer Limited dauert weniger als 2 Wochen (ein 36-Stunden-Service ist auch möglich). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 05.11.2002 (C 208/00) mit dem sog. "Überseering-Urteil" entschieden, dass beispielsweise englische Limited Companies (Ltd.) in der gesamten EU voll rechtsfähig sind, auch wenn imHerkunftsland keine Geschäfte getätigt werden. Der Leitsatz: |
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