Willkommen beim EBA Limited Gründerservice



DIE ENGLISCHE LIMITED
ORGANE Die Limited Company ist rechtsfähig und berechtigt, in Österreich geschäftlich tätig zu sein. Die Geschäftstätigkeit kann sofort mit der Eintragung aufgenommen werden.

Durch das EU-Recht hat Ihre Limited die gleichen Rechte und auch Pflichten wie eine GmbH.

Die Limited Company ist die zahlenmäßig am weitesten verbreitete Gesellschaftsform in Großbritannien und genießt weltweit einen guten Ruf. Sie vermittelt den Eindruck von Seriosität und Professionalität und verleiht dem Unternehmen einen Anstrich von Internationalität.

Sie haben mit Ihrer Limited Company keinerlei Nachteile gegenüber einer inländischen Gesellschaft. Aufgrund der EU-Bestimmungen (Maastrichter Vertrag Art. 52-58) sind Sie überall voll handlungsfähig.

Sie können bestimmen, wie viele Aktien zu welchem Wert pro Aktie (Anteile an der Limited Company) Sie an wen ausgeben wollen.

Sie können frei wählen, wer und wie viele Personen Direktoren sein sollen, und Sie können diese ohne Notar bestellen und später wieder entlassen. Wenn Sie Anonymität wünschen, stellen wir für Sie Nominees (Treuhänder), die dann an Ihrer Stelle eingetragen werden und die Firma offiziell repräsentieren.

Die Treuhänder statten Sie mit einer Handlungsvollmacht aus, so dass Sie als sogenannter "Beneficial Owner" voll über Ihre Gesellschaft verfügen können. Treuhänder gibt es für die Posten des Direktors, des Sekretärs und als Aktieninhaber. Das sind die Positionen, die im englischen Handelsregister offiziell registriert sind. Das englische Handelsregister ist für jeden zugänglich.

Mit Ihrer Limited Company sind Sie grundsätzlich in der Lage, Bankkonten auf der ganzen Welt zu eröffnen.
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