Willkommen beim EBA Limited Gründerservice



ORGANE DER LIMITED
DIE ENGLISCHE LIMITED Shareholder

Der Shareholder (Eigentümer) hält die im Memorandum and Articles of Association stehenden ausgegebenen (Shares) Aktien. Eine übertragung auf andere Personen ist durch ein Stock-Transfer-Form ohne Notarbesuch möglich.

Director

Der Director vertritt die Gesellschaft. Er ist vergleichbar mit dem Geschäftsführer einer GmbH. Es steht den Eigentümern frei, wen sie zum Director ernennen. In den meisten Fällen ist es sinnvoll, dass der Eigentümer auch gleichzeitig Director ist. Der Director kann fuer die Gesellschaft Konten eroeffnen.

Company Secretary

Der Company Secretary ist die Person, die sich um die formalen Bereiche der Limited kümmert. Eine vergleichbare Position gibt es im deutschen Recht nicht. Ein Secretary ist für die Gründung vorgeschrieben, einzige Einschränkung in der Person ist, dass der alleinige Director nicht auch gleichzeitig Secretary sein darf. Eine echte Ein-Mann-Gründung ist somit nicht möglich, wir stellen Ihnen aber einen Nominee-Secretary, der Ihnen die Gründung ermöglicht.

Registered Office

Die Limited muss einen Firmensitz in England nachweisen. Es muss sich um eine Büroadresse handeln, unter der auch der Gesellschaftsvertrag einzusehen sein muss. Wir stellen Ihnen diese Adresse in Cardiff (4km) vom Companieshouse zur Verfuegung und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Vorschriften erfüllt sind. Weiterhin leiten wir Ihnen die amtliche Post kostenlos weiter.

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