Willkommen beim EBA Limited Gründerservice



STEUERN
DIE ENGLISCHE LIMITED Grundsätzlich gilt:
Die Besteuerung der Gesellschaft erfolgt in jenem Land, in welchem die Wertschöpfung stattfindet.

Wird die Limited Company in Österreich tätig, erfolgt die Besteuerung in Österreich. Soweit, so gut.

Unser Rat:
Lassen Sie auf jeden Fall die Finger von der sogenannten Englandversteuerung.
Sie wird von einigen Mitbewerbern angeboten und es wird mit den günstigen englischen Steuersätzen geworben. Leider funktioniert das alles nicht in der Praxis.

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